Projektbedingungen

Projektbedingungen

Allgemeine Projektbedingungen

der heyteo AG (“Anbieter”, “heyteo”, “wir”, “uns”, “unser”), Steigstrasse 18, 8463 Benken (ZH), Schweiz

Version 2.0 · Gültig ab 21. Mai 2026

1 Regelungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Projektbedingungen (“Projektbedingungen”) regeln die Nutzung der Services/Leistungen des Anbieters (“Services”) durch den Kunden/Partner, unter anderem die Nutzung von Software-Agents, die einen KI-gestützten Chatservice erbringen.

1.2 Die Services sind grundsätzlich für alle natürlichen und juristischen Personen zugänglich, ausser direkten Konkurrenten des Anbieters. Solchen ist der Zugriff auf die Services untersagt, sofern der Anbieter dem nicht vorgängig und schriftlich zustimmt.

1.3 Die “Vereinbarung” zwischen dem Partner und dem Anbieter besteht aus diesen Projektbedingungen, und, falls zutreffend, dem Bestellformular oder einem anderen personalisierten Angebot (“Bestellformular”) des Anbieters (zusammenfassend als “Vereinbarung”). Alle in diesen Projektbedingungen genannten Dokumente, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens auf der Website veröffentlicht sind, werden durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen und sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

1.4 Der “Datum des Inkrafttretens” bezeichnet das im Bestellformular angegebene Datum oder, falls kein Bestellformular vorliegt, das Datum, an dem der Kunde mit der Nutzung der Services beginnt.

1.5 Der Partner hat sicherzustellen, dass Gäste, Mitarbeiter etc., welche die Services unter seiner Vereinbarung nutzt (“Nutzer”), den Verpflichtungen dieser Projektbedingungen zustimmen und sie einhalten. heyteo unterstützt den Partner beim Einholen der erforderlichen Nutzer-Einwilligungen, s. Ziffer 4.4.

2 Services

2.1 Allgemein

2.1.1 heyteo bietet Services für Unternehmen, und Privatpersonen an, insbesondere Software-Agents in Form eines virtuellen Concierge fürs Gastgewerbe und weitere Sektoren.

2.1.2 Jede Bestellung eines Services durch den Kunden erfolgt über ein Bestellformular und unterliegt der Prüfung und Annahme durch den Anbieter.

2.1.3 Die Nutzung der Services wird dem Kunden zu den Konditionen gemäss dem Bestellformular sowie diesen Projektbedingungen ermöglicht.

2.2 Software-Agents

2.2.1 “Software-Agents”, “Agents” oder “Software” sind mehrere proprietäre Software-Anwendungen des Anbieters. Die Agents verarbeiten die vom Partner erhaltenen Informationen betreffend diesen sowie seine Nutzer und kommunizieren/chatten direkt mit den Nutzern (z.B. via WhatsApp). Die Agents nutzen dabei insb. auch Programme mit künstlicher Intelligenz (KI-Tools; insb. Open AI) von Drittparteien und können sowohl zur Informationsvermittlung als auch zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Dem Partner wird durch die Agents die Erfüllung von Aufgaben erleichtert, wie Check-in von Gästen oder On-Boarding von neuen Mitarbeitern.

2.2.2 Werden Funktionen, Module, Add-Ons oder andere Komponenten der Software kostenlos zur Verfügung gestellt, behält sich der Anbieter das Recht vor, diese jederzeit und gemäss eigenem Ermessen einzustellen, ohne jegliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines Ersatzes/einer Alternative.

2.2.3 Der Anbieter ist bestrebt, die jederzeitige Verfügbarkeit der Software-Agents zu gewährleisten. Jedoch sind gewisse Unterbrüche unvermeidbar.

2.2.4 Geplante Wartungsarbeiten werden mit geringstmöglichem Impact und nach Absprache mit dem Kunden durchgeführt.

2.2.5 Der Support wird primär per E-Mail erbracht. Die gewöhnliche Antwortzeit beträgt maximal einen Werktag.

2.2.6 Updates und Upgrades werden dem Kunden von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt. Software-Patches und Fehlerbehebungen sind kostenlos.

2.2.7 Um die Aktualität und Effektivität der Agents zu gewährleisten, ist der Anbieter berechtigt, einzelne Komponenten der Software jederzeit anzupassen oder einzustellen.

2.3 Beratungsleistungen, weitere Services

2.3.1 Ergänzend zu den Software-Agents kann der Anbieter Beratungs-, Wartungs-, Schulungs- und Supportleistungen anbieten.

2.3.2 Der genaue Umfang allfälliger Beratungsleistungen ist im Bestellformular aufgeführt. Sofern nicht abweichend geregelt, werden Beratungsleistungen zu den Standardtarifen auf Stundenbasis verrechnet.

3 Setup, Abonnement, Vergütung und Abrechnung

3.1 Kostenlose Testversion. Wir können kostenlose, allgemeine Testversionen (“Testversion”) anbieten, für eine bestimmte Anzahl Nutzer und/oder für einen bestimmten Zeitraum. Solche Testversionen können wir jederzeit und ohne Ankündigung einstellen und alle Vorteile einer Testversion verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig genutzt werden.

3.2 Setup-Phase. Die Setup-Phase läuft ab dem Startdatum/Inkrafttreten der Vereinbarung und dauert 4 Wochen. Der Partner gewährt dem Anbieter ab der Setup-Phase Zugang zu den für die Erbringung der Services notwendigen Informationen und bezeichnet eine oder mehrere Ansprechpersonen. Auch legen die Parteien die Ziele gemeinsam fest. heyteo richtet daraufhin den/die Agent(s) für den Partner ein. Setup-Gebühr und erste Lizenzperiode (1. Monat bei Monatsabo oder Jahr 1 bei Jahresabo) werden mit Klick auf den gewählten Zahlungspfad (Stripe-Link oder QR-Rechnung) gemeinsam fällig — der Lizenzpreis wird im Voraus bezahlt. Nach Abschluss der Setup-Phase startet die Lizenzphase automatisch (kein separater Go/No-Go-Entscheid erforderlich).

3.3 Lizenzphase: Abonnement/Lizenzmodell. Der Kunde kann ein monatliches Abonnement/Lizenzmodell abschliessen, gemäss den im Bestellformular festgelegten Bedingungen. Alternativ kann eine jährliche Vorauszahlung mit 10% Rabatt im 1. Jahr gewählt werden. Ab dem 2. Jahr verlängert sich das Jahresabo zum regulären Preis. Bei jährlicher Vorauszahlung bleibt das monatliche Kündigungsrecht gemäss Ziffer 9 erhalten; bei Kündigung erfolgt eine pro-rata Rückerstattung nach den Bedingungen der Nutzungsbedingungen (Setup-Gebühr wird nicht zurückerstattet).

3.4 Preise. Die Preise für die Services sind im Bestellformular angegeben. Liegen keine Angaben vor, werden diese zu den Standardtarifen des Anbieters in Rechnung gestellt. Alle in den Marketingmaterialien des Anbieters angegebenen Preise sind unverbindlich.

3.5 Preisanpassungen. Preisanpassungen sind einmal jährlich möglich, wobei heyteo den Partner mind. 60 Tage vor der geplanten Anpassung schriftlich über diese informiert. Die Anpassung tritt in Kraft, wenn der Partner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Information schriftlich widerspricht. Erfolgt fristgerechter Widerspruch, gelten die bisherigen Preise unverändert weiter und heyteo ist berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats zu kündigen.

3.6 Währung, Steuern. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben: (a) sind alle Preise in Schweizer Franken (CHF) angegeben; (b) unterliegen die Preise zusätzlich allen anwendbaren Mehrwert-, Umsatz- oder sonstigen Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung aller mit den Services verbundenen Steuern verantwortlich.

3.7 Auslagen. Alle anfallenden Auslagen/Kosten des Anbieters sind im Bestellformular aufgeführt. Zusätzliche Auslagen/Kosten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.

3.8 Rechnungsstellung, Zahlungsanbieter. Preise und allfällige weitere Kosten werden entweder (i) direkt vom Anbieter in Rechnung gestellt, oder (ii) über einen Drittanbieter (Stripe) bezahlt, dessen Zahlungsbedingungen massgebend sind.

3.9 Zahlungsfrist, Mahnung. Erstzahlung (Setup-Gebühr + erste Lizenzperiode) ist mit Klick auf den Zahlungspfad sofort fällig. Bei Banküberweisung: 30 Tage. Lizenzpreise (Monat 2+ bzw. Jahr 2+) werden automatisch zum jeweiligen Termin belastet. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter ab Rechnungsdatum einen Verzugszins von 5% p.a. erheben.

4 Weitere Rechte und Pflichten der Parteien

4.1 Kundenkonto (Dashboard). Besitzt der Kunde ein Kundenkonto, ist er alleine verantwortlich für (i) die Vertraulichkeit der Login-Daten, und (ii) sämtliche Handlungen, die via das Konto vorgenommen werden.

4.2 Keine Manipulationen. Dem Kunde und den Nutzern ist es untersagt, die Agents/Software zu kopieren, zu beschädigen, zu manipulieren, zu hacken, zu beeinträchtigen, Reverse Engineering durchzuführen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen.

4.3 Bereitstellung Information (Kunde). Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Zugang zu den zur Erbringung der vereinbarten Services notwendigen Informationen zu gewähren. Dem Kunde ist bewusst, dass die Services ohne fortlaufende Zugangsgewährung nicht oder nicht vollständig erbracht werden können.

4.4 Einwilligungen (Nutzer). Die Nutzer dürfen die Services/Agents nur nutzen, wenn sie vorab die erforderlichen Einwilligungen (insb. betreffend Datenverarbeitung) erteilt und nicht widerrufen haben. heyteo hilft jederzeit beim Einholen dieser Einwilligungen, insbesondere mit entsprechenden Vorlagen.

5 Eigentums- und Nutzungsrechte

5.1 Eigentum Anbieter. Der Anbieter ist und bleibt der alleinige Eigentümer der Software/Agents und allfälliger weiterer Produkte und Services (Service Technologie) und aller damit zusammenhängenden Eigentums- und Schutzrechte weltweit.

5.2 Keine Rechte, Titel oder Ansprüche an der Service Technologie werden im Rahmen dieser Vereinbarung abgetreten, übertragen oder abgegeben.

5.3 Nicht explizit gewährte Rechte behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.

5.4 Lizenz. Während der Laufzeit der Vereinbarung räumt der Anbieter dem Kunden für seine betrieblichen Zwecke ein beschränktes, widerrufbares, nicht übertragbares Recht ein, die Software zu nutzen/durch die Nutzer nutzen zu lassen.

5.5 Allfällige in der Software enthaltene Open Source Software werden nach Massgabe der Open Source-Lizenz gewährt.

5.6 Eigentum Kunde. Der Kunde ist und bleibt der alleinige Eigentümer der durch ihn oder durch Nutzer in die Software hochgeladenen Inhalte, Nutzerdaten (insb. WhatsApp Kommunikation), Logos, Marken usw.

5.7 Lizenz. Durch das Bereitstellen oder selbständige Hochladen von Inhalten gewährt der Kunde dem Anbieter eine Lizenz zur Verarbeitung der Inhalte für (i) Erbringung der Services und (ii) Entwicklung und Verbesserung der Service Technologie.

6 Gewährleistung

6.1 Die Services werden “AS IS” zur Verfügung gestellt, und der Anbieter übernimmt gegenüber dem Kunden keine andere Gewähr, als dass die Services in fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit anwendbaren Industriestandards entwickelt wurden.

6.2 heyteo lehnt jegliche Zusicherung oder Gewährleistung ab, dass die Software/Agents ununterbrochen oder fehlerfrei verfügbar ist.

7 Haftung

7.1 Generell. Die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Kunden und des Kunden gegenüber dem Anbieter darf den Betrag der bestellten Services nicht überschreiten. Wurde die Vereinbarung für mehr als 12 Monate abgeschlossen, beträgt der maximale Haftungsbetrag den pro rata Betrag für die Laufzeit von 12 Monaten. Keine der Parteien haftet für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden. Ausgenommen: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2 Verletzung von Drittrechten. Der Anbieter hält den Kunden vollständig schadlos, sollten gegen ihn Klagen oder Verfahren eingeleitet werden wegen Verletzung von bestehenden Rechten Dritter durch die Software.

8 Vertraulichkeit, Datenschutz

8.1 Vertraulichkeit

8.1.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Alle nicht-öffentlichen Informationen über diese Vereinbarung, die Services und die Software/Agents sind vertrauliche Informationen.

8.1.2 Ausnahmen: Informationen, die öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei vor Offenlegung bereits bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden, oder rechtmässig von Dritten erhalten wurden.

8.1.3 Die Parteien treffen alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen.

8.2 Datenschutz

8.2.1 Allgemein. Jede Partei verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit sie die auf sie anwendbaren Datenschutzgesetze einhält. Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt gemäss dessen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der integraler Bestandteil der Vereinbarung ist.

8.2.2 Datenschutzerklärung heyteo. Mehr Informationen: Datenschutzerklärung

9 Dauer, Beendigung

9.1 Ohne anderslautende Abmachung tritt diese Vereinbarung am Tag der Auftragsbestätigung durch heyteo in Kraft. Die Setup-Phase startet sofort und dauert 4 Wochen. Die Vertragslaufzeit (Lizenzphase) beginnt mit Abschluss der Setup-Phase und ist monatlich. Bei Monatsabo verlängert sich die Vereinbarung automatisch um je einen weiteren Monat, bei Jahresabo um je 12 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats schriftlich (z.B. E-Mail) gekündigt wird. Der gewählte Abrechnungszyklus (monatlich oder jährlich) hat keinen Einfluss auf das monatliche Kündigungsrecht.

9.2 Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen (i) im Falle einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung durch die andere Partei, die nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung geheilt wird; oder (ii) im Falle einer nicht vereinbarungskonformen Nutzung der Services.

9.3 Mit Beendigung der Vereinbarung erlöschen alle dem Kunden gewährten Nutzungsrechte und der Kunde verpflichtet sich, alle ausstehenden Vergütungen unverzüglich zu bezahlen. Bei einer durch den Kunden zu verantwortenden ausserordentlichen Kündigung sind sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufenen Beträge sofort fällig. Eine pro-rata Rückerstattung gemäss Nutzungsbedingungen entfällt in diesem Fall. Die Setup-Gebühr wird in keinem Kündigungsfall zurückerstattet.

9.4 Der Kunde kann vom Anbieter bis dreissig (30) Tage nach Ende der Vereinbarung die in der Software gespeicherten Inhalte herausverlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet, Kontoinhalte des Kunden aufzubewahren.

9.5 Bestimmungen dieser Vereinbarung, die aufgrund ihres Inhalts weiterhin gelten sollen, bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung anwendbar.

10 Sonstiges

10.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung (Bestellformular inkl. Anhänge und der darin referenzierten Dokumente) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Services dar.

10.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die der ursprünglichen Absicht am nächsten kommen.

10.3 Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte ohne vorherige Zustimmung abtreten. Ausnahme: Abtretung an verbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Fusion.

10.4 Änderungen dieser Vereinbarung. Änderungen bedürfen der Schriftform (elektronische Form genügt). heyteo behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung durch Mitteilung an den Kunden zu ändern; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert.

10.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Andelfingen (Kanton Zürich) Schweiz.

— Ende der Allgemeinen Projektbedingungen —